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Bauantrag

Baugenehmigung-  JA - NEIN  - Anzeigepflichtig

Carport oder Garage  

 

Unter dem Link Brandenburgische Bauordnung ab 1. Juli 2016 finden Sie alle Angaben.

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Gemäß § 55 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) Absatz 2 Nr. 2 ist die Errichtung dieser baulichen Anlage baugenehmigungsfrei, jedoch ist die Zustimmung der Stadt erforderlich.

Das Vorhaben muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der BbgBO entsprechen.
Bauordnungsrechtlich sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten (Nebenanlagen) mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum mit nicht mehr als 3 m Wandhöhe auch ohne Abstandsflächen unmittelbar an der Grundstücksgrenze unter Beachtung des § 6 Abs. 10 BbgBO zulässig.
Die an den Grundstücksgrenzen errichteten Außenwände (ein evtl. Dachüberstand wird mit eingerechnet) dürfen insgesamt eine Länge von 15 m und entlang einer Grundstücksgrenze eine Länge von 9 m nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 15 m bezieht sich auf sämtliche Garagen- und Nebengebäude, deren Außenwände den 3 m Abstand zur Grenze unterschreiten. 

(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

 

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtgebäudelänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreiten,

gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Meter,

Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 Meter.

 

Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Anlagen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 Meter nicht überschreiten.


Die Dachentwässerung hat auf dem eigenen Grundstück zu erfolgen.
Das Grundstück befindet sich im Gebiet der örtlichen Bauvorschrift "Gestaltungssatzung Waldsiedlung". Haupt- und Nebengebäude haben ein harmonisches Ensemble zu bilden. 

Reichen Sie bitte bei Neuerrichtung einen formlosen Antrag sowie einen Lageplan des Grundstücks mit Kennzeichnung und Angabe der Maße der vorhandenen baulichen Anlagen (L,B,H) ein und kennzeichnen Sie den geplanten Standort des Schuppens mit Angabe der Maße (L,B,H)."

Suchen Sie Ihr Baugrundstück in BrandenburgViewer (nur in Brandenburg)

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Die Grenzpunkte können Sie gut einsehen.

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Wann benötige ich einen Bauantrag für ein Carport
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